Der Kochler Adventsmarkt 2021 ist abgesagt

So sehr wir uns eine Rückkehr zur Normalität wünschen, nehmen wir, die Vorstandschaft des Vereines „Die Kochler e.V.“ als Veranstalter des „Kochler Adventsmarktes“ unsere Verantwortung bezüglich Gesundheit und Sicherheit gegenüber unseren Marktbesuchern und Standbetreibern sehr ernst und haben uns deshalb ausführlich mit den derzeit geltenden Vorschriften zur Durchführung von Märkten befasst.

Das Rahmenkonzept für Weihnachtsmärkte der Bayrischen Staatsministerien für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und für Gesundheit und Pflege hebt zwar grundsätzlich die Masken- und 3G-Pflicht bei Märkten unter freiem Himmel auf, allerdings hat „der Veranstalter dafür zu sorgen, dass – wo immer möglich – ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen eingehalten wird und sich keine Menschenansammlungen bilden können. Wo die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m unter freiem Himmel nicht möglich ist, wird das Tragen einer medizinischen Maske empfohlen“.

„Als geeignete Maßnahmen (…) kommen insbesondere vergrößerte Abstände zwischen den Ständen, vergrößerte Verkaufsflächen, eine Besucherlenkung und Hinweisschilder in Betracht.“

„Personenversammlungen, insbesondere beim Betreten und Verlassen des Markgeländes und an besonderen Anziehungspunkten, sind durch entsprechende Wegführung (z.B. Einbahnstraßen) und Abstandsmarkierungen zu vermeiden.“

Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, die ja auch den besonderen Reiz unseres Marktes ausmachen, können wir diese Maßnahmen nicht durchführen und müssten deshalb auf einer Maskenpflicht bestehen.

„Es muss zu JEDEM Zeitpunkt der Durchführung des Weihnachtsmarktes sichergestellt sein, dass die Schutz- und Hygienebestimmungen eingehalten werden.“

„Gegenüber Personen, die Sicherheits- und Hygieneregeln nicht einhalten, wird konsequent vom Hausrecht Gebrauch gemacht.“

Eine durchgängige und flächendeckende Überwachung der Regelungen ist uns weder personell möglich, noch möchten wir „vom Hausrecht Gebrauch machen“. Völlig außer Frage steht für uns die Übergabe der Verantwortung an die einzelnen Standbetreiber.

Zusätzlich würden folgende Regelungen des Rahmenkonzeptes unseren Aufwand für einen eintägigen Markt erheblich erhöhen:

Jeder Standbetreiber erstellt einen Reinigungs- und Desinfektionsplan

Die Standbetreiber haben eine am Stand anwesende Person als Ansprechpartner für die Einhaltung der Regeln zu benennen

Der Veranstalter schult seine Mitarbeiter zum richtigen Händewaschen und bietet entsprechende Schulungen für die Standbetreiber und ihr Personal an

Der Veranstalter gewährleistet die Beratung der Standbetreiber hinsichtlich Gestaltung und Kommunikation der geltenden Sicherheits- und Hygieneregelungen

Der Veranstalter erstellt ein Konzept zum Umgang mit Erkrankten und Verdachtsfällen

Besucher, Standbetreiber und Mitarbeiter mit SARS-CoV-2-Symptomen haben umgehend den Markt zu verlassen

Aus diesen Gründen haben wir uns schweren Herzens dazu entschieden den „Kochler Adventsmarkt 2021“ abzusagen und hoffen auf Besserung in 2022.

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